Kirchenvorstandswahl 2025
Was wird gewählt?
Am 26. Oktober 2025 werden, wie alle 6 Jahre, die Kirchenvorstände in unserer Landeskirche gewählt. Wahlberechtigt sind alle evangelischen Christen ab 14 Jahren, passives Wahlrecht gilt ab 18 Jahren. Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die organisatorischen Aufgaben der Kirchengemeinde: Haushaltsplan und Gebäude. Er entscheidet damit auch über die Schwerpunkte des Gemeindelebens und der Arbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer. Es ist also wichtig, wählen zu gehen und mitzubestimmen, wer in Zukunft diese Verantwortung tragen wird!
Was gilt für Baunatal?
Für Baunatal wird der Kirchenvorstand der neuen Ev. Kirchengemeinde Baunatal gewählt. Für die Wahl sind acht Stimmbezirke gebildet. Jeder Stadtteil hat einen eigenen Stimmbezirk, Altenbauna hat zwei – je einen für die bisherigen Kirchengemeinden Altenbauna und Baunatal-Mitte. Aus jedem Stimmbezirk sollen zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Kirchenvorstand gewählt werden.
Da in einzelnen Stimmbezirken die Kirchenvorstandswahl nicht stattfinden
wird, können aus jedem dieser Bezirke bis zu zwei Personen von den in den
anderen Bezirken gewählten Mitgliedern nachgewählt werden.
Mit den sechs Pfarrpersonen soll der Kirchenvorstand damit künftig aus 22 Mitgliedern bestehen.
Wer steht zur Wahl?


Wann & Wo kann ich wählen?
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 25.09.2025 versandt.
Die Online-Wahl ist in der Zeit
vom 26.09. - 19.10.2025 möglich.
Am Wahltag können Sie auch in Ihrem jeweiligen Gemeindehaus wählen gehen.